Beschlüsse der Landesversammlungen
04-NEU Überschüsse in der GKV
Wortlaut des Antrags:
Die Landesversammlung Bayern des FVDZ fordert das BMG auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Milliardenüberschüsse der GKV nicht bei den Krankenkassen liegen bleiben, sondern für die zahnmedizinische Versorgung der Versicherten verwendet werden.
Den Zahnärzten sind die in den vergangenen Jahren durch Budgetierung, durch Degres- sion und durch Kostensteigerungen entstandenen Honorarverluste auszugleichen.
Die ursprünglich zur Behebung einer finanziellen Notlage in der GKV befristet eingeführten Strangulierungsinstrumente Budgetierung und Degression sind endlich so wie im Koalitionsvertrag vereinbart abzuschaffen.
Begründung:
Die gesetzlichen Krankenkassen sind keine Sparkassen.
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt im Umlageverfahren. Die Beiträge sind ausschließlich zur Deckung der Behandlungskosten der gesetzlich Krankenversicherten zu verwenden.
Das Horten von Mehreinnahmen über die gesetzlich vorgeschriebene Reserve hinaus ist ein Element des Kapitaldeckungsverfahrens, in der GKV nicht erlaubt und gesetzwidrig.
Einstimmig angenommen