Beschlüsse der Landesversammlungen

Landesversammlung am 17. Oktober 2020 in Fürth

07 Festsetzung der Richtzahl der Delegierten

Die Landesversammlung möge beschließen:

Die Richtzahl für die Wahl der Delegierten zur Landesversammlung gem. §14 (1)b der Satzung beträgt – wie bisher - 50.

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